Zum Inhalt springen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Alexander Zagorz Fotografie Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen von Alexander Zagorz (nachfolgend „Fotograf“) im Bereich der professionellen Fotografie, Bildbearbeitung und ergänzender Videoproduktion. 1.2. Sie gelten gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. 1.3. Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn der Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und Gelegenheit hatte, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. 2. Angebote und Auftragserteilung 2.1. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich. 2.2. Ein Auftrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Die Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. 2.3. Art, Umfang, Honorar und Leistungszeitraum richten sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung. 2.4. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt. 3. Durchführung der Leistungen 3.1. Der Fotograf erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und entsprechend seiner fachlichen und gestalterischen Arbeitsweise. 3.2. Die Auswahl von Perspektiven, Bildausschnitten, Lichtstimmungen, Bildgestaltung und Bearbeitungsstil erfolgt im Rahmen des vereinbarten Auftrags nach fachlichem und gestalterischem Ermessen des Fotografen. 3.3. Konkrete Bildwünsche, Motive, Vorgaben oder besondere Anforderungen sind vor der Durchführung bekanntzugeben und ausdrücklich zu vereinbaren. 3.4. Der Fotograf ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter oder externe Dienstleister zur Auftragserfüllung heranzuziehen. 3.5. Ein bestimmter gestalterischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. 4. Mitwirkung des Auftraggebers 4.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Räumlichkeiten, Produkte und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. 4.2. Erforderliche Zutrittsberechtigungen, Genehmigungen zur Nutzung von Aufnahmeorten und sonstige Freigaben im Verantwortungsbereich des Auftraggebers sind von diesem rechtzeitig einzuholen. 4.3. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Informationen, unzureichender Vorbereitung oder nachträglicher Änderungen können gesondert verrechnet werden, soweit der Auftraggeber diese zu vertreten hat. 4.4. Bei Drohnenaufnahmen entscheidet der Fotograf unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften, örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen über die Durchführbarkeit eines Fluges. Ein Anspruch auf Durchführung bei unzulässigen oder unsicheren Bedingungen besteht nicht. 5. Honorare und Nebenkosten 5.1. Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. 5.2. Sofern nicht ausdrücklich inkludiert, werden zusätzliche Leistungen wie Reisezeiten, Fahrtkosten, Nächtigungen, Spesen, Studiomieten, Assistenzen, besondere Ausrüstung, Genehmigungen und sonstige Fremdleistungen gesondert vereinbart und verrechnet. 5.3. Zusätzliche Arbeitsstunden, weitere Aufnahmetermine sowie über den vereinbarten Umfang hinausgehende Bildbearbeitungen und Retuschen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet. 5.4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 5.5. Der Fotograf kann bei größeren Aufträgen angemessene Teilzahlungen oder Anzahlungen vereinbaren. Diese werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen. 5.6. Alle Preise verstehen sich einschließlich oder zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer entsprechend der jeweiligen Preisangabe. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und verpflichtender Nebenkosten vor Vertragsabschluss ausgewiesen. 6. Terminverschiebungen und Stornierungen 6.1. Vereinbarte Aufnahmetermine sind verbindlich. Notwendige Terminänderungen sind möglichst frühzeitig bekanntzugeben. 6.2. Wird ein Auftrag vom Auftraggeber abgesagt, verschoben oder aus Gründen, die seiner Sphäre zuzurechnen sind, nicht durchgeführt, richten sich allfällige Vergütungs- und Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen und den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt, soweit gesetzlich vorgesehen. 6.3. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Fremdkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden. 6.4. Bei wetterabhängigen Außenaufnahmen oder Drohnenflügen stimmen die Vertragsparteien gegebenenfalls einen Ersatztermin ab. Entstehende Zusatzkosten werden vorab geklärt. 6.5. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. 7. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung 7.1. Umfang, Anzahl, Format und Liefertermin der vereinbarten Bilder richten sich nach dem jeweiligen Angebot. 7.2. Die Auswahl der zur Übergabe bestimmten Aufnahmen erfolgt durch den Fotografen, sofern keine gemeinsame Bildauswahl vereinbart wurde. 7.3. Die gelieferten Bilder werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang professionell ausgewählt und bearbeitet. 7.4. Nicht ausgewählte Aufnahmen, unbearbeitete Dateien, RAW-Dateien und offene Projektdateien sind nicht Bestandteil des Auftrags. Ihre Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 7.5. Umfangreiche Retuschen, Montagen, nachträgliche Motivänderungen oder zusätzliche Bearbeitungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet. 7.6. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital, beispielsweise über einen Downloadlink oder eine Onlinegalerie. 7.7. Nach erfolgter Lieferung ist der Auftraggeber für die dauerhafte Sicherung der übermittelten Dateien verantwortlich. Eine unbefristete Archivierung durch den Fotografen ist nicht geschuldet. 8. Urheberrecht und Nutzungsrechte 8.1. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Fotografien verbleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang beim Fotografen beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. 8.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte. 8.3. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt. 8.4. Die Nutzungsrechte umfassen ausschließlich die vereinbarten Nutzungsarten und Medien. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine eigenständige kommerzielle Weiterverwertung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 8.5. Die Weitergabe an beauftragte Agenturen, Druckereien, Medienunternehmen oder technische Dienstleister ist zulässig, soweit sie ausschließlich der Umsetzung der vereinbarten Nutzung dient. Eine eigenständige Verwertung durch diese Dritten ist nicht gestattet. 8.6. Eine darüber hinausgehende Übertragung, Unterlizenzierung oder Veräußerung der Nutzungsrechte bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. 8.7. Die Verwendung der Aufnahmen zum Training künstlicher Intelligenz oder zur Erstellung generativer Bildmodelle ist ohne gesonderte Zustimmung nicht vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst. 9. Veränderungen und Urheberbenennung 9.1. Übliche technische Anpassungen wie Größenänderungen, Formatanpassungen oder erforderliche Bildausschnitte sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig. 9.2. Wesentliche gestalterische Veränderungen, Montagen oder inhaltliche Manipulationen, die den Charakter oder die Aussage eines Bildes verändern, bedürfen der Zustimmung des Fotografen. 9.3. Eine Urheberbenennung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern eine Benennung vorgesehen ist, lautet diese: © Alexander Zagorz 9.4. Abweichende Regelungen zur Urheberbenennung, insbesondere für Werbekampagnen und Unternehmenskommunikation, können individuell vereinbart werden. 10. Rechte abgebildeter Personen und Dritter 10.1. Bei Aufnahmen von Personen, insbesondere für Werbe- und Unternehmenszwecke, sind die einschlägigen persönlichkeits-, urheber- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 10.2. Der Auftraggeber sorgt in seinem Verantwortungsbereich dafür, dass die für die beabsichtigte Nutzung erforderlichen Informationen, Zustimmungen und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Fotograf erfüllt die ihn selbst treffenden gesetzlichen Verpflichtungen. 10.3. Der Auftraggeber hat den Fotografen rechtzeitig über besondere Vertraulichkeitsanforderungen, Aufnahmeverbote oder Einschränkungen der Bildnutzung zu informieren. 10.4. Die Einräumung fotografischer Nutzungsrechte ersetzt keine gegebenenfalls erforderlichen Freigaben abgebildeter Personen oder sonstiger Rechteinhaber. 11. Eigenwerbung und Referenznutzung 11.1. Der Fotograf kann im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auf abgeschlossene Projekte hinweisen und ausgewählte Arbeiten als Referenz präsentieren, sofern die hierfür erforderlichen Rechte und Zustimmungen vorliegen. 11.2. Die konkrete Verwendung von Aufnahmen für die eigene Website, das Portfolio, Social Media, Wettbewerbe oder sonstige Präsentationszwecke wird mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart. 11.3. Vereinbarte Vertraulichkeit, berechtigte Interessen abgebildeter Personen und gesetzliche Datenschutzbestimmungen bleiben davon unberührt. 12. Gewährleistung und Haftung 12.1. Der Fotograf erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt. 12.2. Berechtigte Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen behandelt. 12.3. Rein subjektive Abweichungen von nicht vereinbarten gestalterischen Vorstellungen stellen für sich allein keinen Mangel dar. 12.4. Die Haftung des Fotografen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.5. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt. 13. Unvorhersehbare Ereignisse 13.1. Können Leistungen aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung, behördlicher Einschränkungen, extremer Wetterbedingungen oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände nicht wie vereinbart erbracht werden, werden die Vertragsparteien über eine angemessene Ersatzlösung beraten. 13.2. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. 13.3. Gesetzliche Ansprüche auf Rücktritt, Rückzahlung oder Schadenersatz bleiben unberührt. 14. Datenschutz und Vertraulichkeit 14.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. 14.2. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf "www.zagorz.at" zu entnehmen. 14.3. Vertrauliche geschäftliche Informationen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit bekannt werden, werden nicht ohne entsprechende Berechtigung an unbefugte Dritte weitergegeben. 14.4. Soweit für einen Auftrag eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, wird diese unabhängig von den vorliegenden AGB abgeschlossen. 15. Besondere Bestimmungen für Verbraucher 15.1. Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts. 15.2. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift, grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. 15.3. Die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird Verbrauchern gegebenenfalls gesondert zur Verfügung gestellt. 15.4. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, sind die dafür erforderlichen Erklärungen und Informationen gesondert einzuholen. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. 15.5. Die vorliegenden AGB schränken gesetzliche Verbraucherrechte nicht ein. 16. Schlussbestimmungen 16.1. Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die aufgrund internationaler Vorschriften anwendbar sind, bleiben unberührt. 16.2. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Fotografen vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Alexander Zagorz Hangsiedlung 16 9071 Köttmannsdorf T: +43 660 2158290 alexander@zagorz.at